5G-Innovationsprogramm

05.08.2019

Die Bundesregierung unterstützt die zügige und effiziente Einführung des 5G-Mobilfunks in Deutschland durch ein neues Förderprogramm. Im ersten Schritt können sich Kommunen und Gebietskörperschaften noch bis 17. September 2019 für eine Konzeptförderung bewerben. Insgesamt werden 50 Regionen ausgewählt und können bis zu 100.000 Euro erhalten.

Ziel der Konzeptförderung ist es, Projektideen zu entwickeln, die 5G-Anwendungen in der Region erproben und erforschen. Besonders herausragende Konzepte werden im zweiten Schritt mit einer Umsetzungsförderung prämiert.

Das Innovationsprogramm geht auf die im Koalitionsvertrag beschlossene 5x5G-Strategie zurück und soll die Erprobung von 5G-Anwendungen unter realen Bedingungen ermöglichen. Auf diese Weise sollen potenzielle Nachfrager und Anbieter von innovativen 5G-Mobilfunklösungen zusammengeführt und die Potenziale des 5G-Mobilfunks vor Ort sichtbar gemacht werden. Die durch 5G mögliche digitale Transformation wird alle gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und administrativen Bereiche vorantreiben und nachhaltig zur Verbesserung der Lebensqualität in Deutschland beitragen.

Gefördert werden Gemeinden, Städte und Landkreise, sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u.a. Zweckverbände). Bei einem Zusammenschluss mehrerer Gebietskörperschaften ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag oder eine Kooperationsvereinbarung für die Dauer des Projektes vorzulegen. Eine Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, der Wirtschaft und regionalen Akteuren ist erwünscht.

Im Rahmen des 5G-Innovationswettbewerbes können Kommunen ein Konzept für die Erprobung von 5G-basierten Anwendungen und innovativen Geschäftsmodellen in Höhe von bis zu 100.000 € gefördert bekommen. Es werden 50 Konzepte gefördert. Fehlerhafte, unvollständige oder inhaltlich nicht ausreichend begründete Anträge werden nicht berücksichtigt. Im Anschluss an den Innovationswettbewerb werden, in 2020 und 2021, einzelne besonders herausragende Konzepte prämiert und erhalten eine Umsetzungsförderung. Weitere Details zur Umsetzungsförderung werden in der zweiten Förderrichtlinie veröffentlicht.

Weitere Informationen
Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“
Aufruf zur Antragseinreichung 

(Quelle: www.bmvi.de)