die Frage: Welche Rechte hat der Fotograf im Internet und im Social Web?

Die Antwort gibt Christian Hass, Fotograf

„Die theoretische Antwort ist kurz: Die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten wie in Print. Wer ein Foto verwertet, muss den Urheber um Erlaubnis fragen, dessen Namen mit dem Bild veröffentlichen und ihn bezahlen. Es sei denn, der Fotograf verzichtet. Für den Bildinhalt ist dagegen der Urheber verantwortlich, vor allem fürs Persönlichkeitsrecht, also dass jeder, der abgelichtet wurde, mit der Veröffentlichung einverstanden ist.
Die tatsächliche Antwort ist wesentlich komplexer, weil im Internet das Urheber- und so ziemlich jedes andere Publikationsrecht missachtet werden. Das muss nicht zwangsläufig vorsätzlich geschehen. Ein Bild ist eben mit ein paar Tastenkombinationen kopiert und wird so schnell massenhaft in Umlauf gebracht, zuvorderst natürlich auf Facebook, aber auch auf Google oder Ebay. Rechtlich ist die ungefragte Verwendung eines Fotos eine Raubkopie und ein Gesetzesverstoß, aber jede große Plattform lässt sich von demjenigen, der Fotos einstellt, die Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte zusichern.
Wer versucht, bei einem der Konzerne sein Recht durchzusetzen, wird auf denjenigen verwiesen, der da auf alle Rechte verzichtet hatte, deren Inhaber er gar nicht ist. Das kann sogar juristischen Ärger für den Fotografen mit sich bringen, sofern er sich die Persönlichkeitsrechte nur für eine bestimmte Publikation gesichert hat. Das kann noch wesentlich mehr Ärger für den Publizisten mit sich bringen – und Kosten. Rechteinhaber können Preise für Fotos nahezu frei festlegen. Professionelle Vermarkter verlangen nicht selten vierstellige Summen für Veröffentlichungsrechte – und setzen diese Preise durch. Selbstverständlich nur, wenn es ihnen gelingt, denjenigen zu enttarnen, der widerrechtlich Fotos veröffentlicht hat.
Für die Masse der Fotografen, die Einzelkämpfer ohne juristischen Apparat sind, ist das Vorgehen gegen illegale Veröffentlichungen natürlich ungleich schwieriger. Wie schwierig, kann sich jeder vorstellen, der einmal versucht hat, ein peinliches Foto von sich aus dem Internet entfernen zu lassen. Dass damit das Foto noch lange nicht aus dem Netz verschwunden ist, müsste jedem klar sein, der im letzten Jahrzehnt einen Computer eingeschaltet hat. Denn das world wide web vergisst nie…“
Christian Hass, Fotograf, www.hassfoto.de