Innovationsgutschein für Kreativunternehmen – Antragsverfahren wurde beschleunigt

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat das Antragsverfahren für den...

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg fördert Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft seit über einem Jahr mit dem Innovationsgutschein C (Kreativgutschein). Das sind Unternehmen aus den Bereichen, Architektur, Design, Buch, Kunst, darstellende Künste, Film, Musik, Presse, Rundfunk, Werbung, Software und Games. Der Gutschein C mit einem Förderbetrag von bis zu 5.000 Euro soll diesen Unternehmen den Markteintritt mit neuen, kreativen Produkten oder Dienstleistungen erleichtern. Gefördert werden u.a. Ausgaben für Messeauftritte, Gebühren für Marken und Geschmacksmuster, Werbematerial, Kataloge oder Bedienungsanleitungen.

Ab sofort können die Kleinstunternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft mit einer deutlich schnelleren Bearbeitung Ihrer Anträge rechnen. Die Antragsunterlagen und weitere Informationen sind unter www.innovationsgutscheine.de abrufbar.